Verkehrsrecht / Unfallregulierung
Das so genannte Verkehrsrecht umfasst
- Unfallregulierung, d. h. Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach einem Verkehrsunfall
- die Vertretung in Ordnungswidrigkeiten-Verfahren
- die Vertretung im (Verkehrs-)Strafrecht
- die Geltendmachung von Ansprüchen rund um den „Fahrzeugkauf“
Herr Rechtsanwalt Rüter berät und vertritt seit 1995 Geschädigte im Rahmen der Schadenabwicklung bei Verkehrsunfällen sowie Betroffene und Beschuldigte im Rahmen von Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Verfahren.
Nach Einführung des Titels „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ war Herr Rüter einer der ersten Rechtsanwälte in Schleswig-Holstein, der (2005) zum Fachanwalt für Verkehrsrecht von der Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein ernannt wurde.
Wir helfen Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts!
Durchführung der Unfallregulierung:
Wir setzen Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherer durch, mit dem Ziel, eine schnelle - außergerichtliche - Erstattung der Schäden zu erreichen. Sollte dies nicht möglich sein, erfolgt ggf. eine gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche vor dem jeweils zuständigen Gericht.
Wir setzen insbesondere Ihre Ansprüche auf Zahlung von
- Reparaturkosten
- Wiederbeschaffungswerten
- Sachverständigenkosten
- Mietwagenkosten
- Nutzungsausfallentschädigung
- Wertminderung
- Abschleppkosten
- Ab- und Anmeldegebühren
- Standgebühren
- Umbaukosten
- Entsorgungskosten
- Bekleidungs- und sonstiger Sachschäden (Motorradhelme, Kindersitze)
professionell für Sie durch.
Wurden Sie durch den Verkehrsunfall verletzt, übernehmen wir für Sie die Durchsetzung der Ansprüche auf
- Schmerzensgeld
- Haushaltsführungsschäden
- Verdienstausfall / Gewinnverlust
- Erstattung von Heilbehandlungskosten
- Transport- und Fahrtkosten
- vermehrte Bedürfnisse
- Rentenzahlungen.
Kommen Sie (nach Möglichkeit) sofort nach einem Unfallgeschehen zu uns, damit wir von Anfang an die Schadenregulierung begleiten und die richtigen Maßnahmen einleiten können, um Ihre Ansprüche zu sichern und zeitnah durchzusetzen. Ohne anwaltliche Beratung laufen Sie Gefahr, dass Ihnen Ansprüche verlorengehen oder von den Versicherungen unberechtigt gekürzt werden.
Im Übrigen sind die hier entstehenden Rechtsanwaltsgebühren (neben den vorgenannten Schadensersatzansprüchen) von der gegnerischen Versicherung bzw. dem Unfallgegner als weitere Schadenposition zu übernehmen, also nicht von Ihnen zu tragen.
Tipp:
Nutzen Sie im Rahmen der Kontaktaufnahme mit uns ggf. das Unfallaufnahmeformular.
Ordnungswidrigkeiten:
Wir vertreten Sie unter anderen
- im Anhörungsverfahren
- im Bußgeldverfahren
- bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
- bei Abstandsverstößen
- bei Rotlichtverstößen etc.
- im Einspruchsverfahren
- in Führerscheinangelegenheiten
- bei sonstigen Verkehrsverstößen und Beteiligungen an Verkehrsunfällen
Ziel ist es, die eingeleiteten Verfahren - nach Möglichkeit - einzustellen, Bußgelder zu reduzieren oder der Verhängung von Fahrverboten entgegenzutreten sowie Eintragungen im Verkehrszentralregister/Fahreignungsregister zu vermeiden
Verkehrsstrafrecht:
Daneben übernehmen wir die Vertretung im Verkehrsstrafrecht, d. h. wenn Ihnen gegenüber ein Verfahren wegen
- Unfallflucht
- Körperverletzung
- Nötigung
- Straßenverkehrsgefährdung
- Trunkenheit etc.
eingeleitet wurde.
Ziel ist es, eine Einstellung des Verfahrens zu erwirken bzw. etwaige Geldbußen bzw. Fahrverbote sowie den (vorläufigen) Entzug der Fahrerlaubnis zu reduzieren bzw. zu vermeiden und - soweit möglich - einen Hauptverhandlungstermin vor dem Strafgericht zu verhindern und Lösungen im schriftlichen Verfahren (Strafbefehlsverfahren) herbeizuführen.
Tipp:
Erklären Sie sich nach einem Verkehrsunfall nicht voreilig gegenüber Polizeibeamten; insbesondere bei einer Polizeikontrolle wegen des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat sollten Sie vor Ort keinerlei Erklärungen gegenüber den Polizeibeamten abgeben, sondern erst nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt.
Sofern Sie einen Anhörungsbogen von der Polizei bzw. Bußgeldbehörde erhalten, sollten Sie in jedem Fall Rücksprache mit einem Rechtsanwalt halten, bevor Sie Erklärungen abgeben.
Der Umstand, dass Sie zunächst keine Erklärungen zur Sache abgeben, ist für Sie nicht nachteilig. Wir als Anwälte können - im Gegensatz zu Privatpersonen - zunächst die Ermittlungsakte einsehen und deren Inhalt umfassend prüfen, bevor eine Erklärung gegenüber der Polizei, Bußgeldstelle, Staatsanwaltschaft oder dem Gericht abgegeben wird. Eine Erklärung in Unkenntnis des Akteninhalts birgt große Gefahren.
Ansprüche im Zusammenhang mit einem Neuwagen-bzw. Gebrauchtwagenkauf:
Treten beim Kauf eines Fahrzeuges Mängel auf oder wurden Sie beim Abschluss des Kaufvertrages möglicherweise getäuscht oder Ihnen ein Unfallfahrzeug veräußert, setzen wir uns für Sie ein und machen Ansprüche auf Mängelbeseitigung, Rückabwicklung, Minderung, Schadensersatz, Ersatzlieferung etc. geltend. Ziel ist es zunächst zeitnah eine außergerichtliche Lösung zu finden, bevor ggf. in eine gerichtliche Auseinandersetzung eingetreten wird.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, um Ihr Anliegen überprüfen zu lassen - wir finden eine Lösung !
Düwel & Zinger
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